Inhaltsverzeichnis
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1. Was ist das Semesterticket und für wen gilt es?
- 1.1 Was ist das Semesterticket und welche Leistungen beinhaltet es?
- 1.2 Muss ich das Semesterticket extra erwerben?
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1.3 Wieso werde ich gezwungen, ein Ticket zu bezahlen, das ich gar nicht haben will?
- 1.3.1 Ich fahre immer Fahrrad/Auto. Ich brauche das Ticket nicht. Kann ich mich befreien lassen?
- 1.3.2 Ich wohne in Fußlaufweite zur Universität. Muss ich trotzdem das Ticket bezahlen?
- 1.3.3 Ist das Semesterticket übertragbar?
- 1.3.4 Ich studiere auch noch an einer anderen Hochschule. Erhalte ich auch ein Semesterticket?
- 1.3.5 Ich wohne im Brandenburger Umland. Da ist das Ticket nicht gültig. Was kann ich tun?
- 1.3.6 Ich bin als Austauschstudent/in bzw. Stipendiat/in an der FU Berlin (z.B. über das Erasmus-Programm). Erhalte ich auch ein Semesterticket?
- 1.3.7 Ich studiere auf Promotion. Muss ich das Ticket bezahlen?
- 2. Wie bekomme ich das Ticket?
- 3. Was kann ich tun, wenn ich meinen Studierendenausweis verloren habe?
- 4. Ich bin als Austauschstudent/in bzw. Stipendiat/in an der FU Berlin. Erhalte ich auch ein Semesterticket?
- 5. Wer ist eigentlich die/der Semesterticketbeauftragte?
1. Was ist das Semesterticket und für wen gilt es?
1.1 Was ist das Semesterticket und welche Leistungen beinhaltet es?
Das Semesterticket ist eine persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es befindet sich auf der Rückseite der neuen Campuscard und muss jedes Semester über einen Validierungsautomaten neu aufgedruckt werden. Ein Semesterticket ist aufgedruckt, wenn neben den Semesterdaten "ABC" und das Logo der VBB aufgedruckt ist. Wenn die Karte ohne Bild ausgestellt wurde, ist sie in Verbindung mit einem amtlichen Personaldokument mit Lichtbild als Fahrausweis gültig. Als amtliche Personaldokumente werden Führerschein, Personalausweis, Reisepass und der Internationale Studierendenausweis (International Student Identity Card: ISIC) anerkannt. Beglaubigte Kopien jeder Art von Ausweis gelten leider nicht als amtliches Dokument und werden deshalb nicht anerkannt. Falls auf der Karte ein Foto aufgedruckt ist, welches den Passbildbestimmungen entspricht, ist die Karte auch ohne Ausweis gültig.Im Sommersemester gilt das Semesterticket vom 1. April bis zum 30. September, im Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März. Du solltest das Ticket nicht laminieren, dann verliert es seine Gültigkeit.
Mit dem Semesterticket kann auf allen Linien der Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg im Tarifbereich Berlin ABC (Berlin und Umland) gefahren werden. Welches Gebiet der Tarifbereich Berlin ABC konkret umfasst, kann den Veröffentlichungen der Verkehrsbetriebe entnommen werden. Ausgenommen sind nur Sonder- und Ausflugslinien. Nahverkehrs- und InterRegio-Züge sind innerhalb des Tarifbereiches befahrbar, Fernzüge jedoch nicht.
Das Semesterticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (bei Fähren allerdings nur bis zu drei Kindern) oder Gepäck oder einem Hund oder einem Kinderwagen oder einem Fahrrad. Es können keine Anschluss- oder Zusatztickets für Partner_innen o.ä. erworben werden. Ansonsten gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen.
1.2 Muss ich das Semesterticket extra erwerben?
Nein. Die Beiträge zum Semesterticket und zum Sozialfonds sind Pflichtbeiträge, die alle ordentlich immatrikulierten Studierenden der FU Berlin entrichten müssen. Die Bezahlung ist Voraussetzung für die Immatrikulation bzw. Rückmeldung. Wer beitragspflichtig ist und die Beiträge dennoch nicht bezahlt, kann exmatrikuliert werden. (Diese Verpflichtung beruht auf dem Semesterticket-Vertrag, den die Studierendenschaft der FU Berlin mit den Unternehmen des öffentlichen Berliner Nahverkehrs geschlossen hat. Den Vertrag findest du auf dieser Seite unter „Rechtliches“). In besonderen Fällen ist eine Befreiung von der Beitragspflicht und Rückerstattung des Semesterticketbeitrages oder ein Zuschuss zum Semesterticket möglich.
Im Falle einer Befreiung wird das Semesterticket entwertet (mensch hat also kein vergünstigtes Ticket mehr) und die Gebühren werden zurückerstattet. Nur die Personengruppe der schwer behinderten Studierenden mit SB-Ausweis kann generell von der Zahlung zum Semesterticket ausgenommen werden. Promotionsstudierende haben ebenfalls die Wahl, ob Sie das Ticket benutzen möchten oder nicht (siehe 1.3.7).
1.3 Wieso werde ich gezwungen, ein Ticket zu bezahlen, das ich gar nicht haben will?
Das Semesterticket beruht auf einem Solidarmodell. Das heißt, dass alle Studierenden gemeinsam für den Preis aufkommen, damit die Leistung für alle deutlich billiger wird. Insofern zahlst du für diejenigen Studierenden mit, die regelmäßig den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, erhältst aber dafür als Gegenleistung die Möglichkeit, ihn auch selbst nutzen zu können. Wie kommt das? Die Studierenden der FU haben in einer Urabstimmung vom 21. bis 24. Januar 2002 entschieden, dass sie das Semesterticket in dieser Form einführen wollen. Die letzte Urabstimmung fand vom 20. November bis 22. November 2017 statt. Laut Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) §18 a darf die Studierendenschaft (Zwangskörperschaft) über die Einführung und Gestaltung eines Semestertickets bestimmen. §14 BerlHG besagt zusätzlich, dass bei eventueller Einführung die Zahlung des Beitrages zwingende Voraussetzung für die Immatrikulation sei. Die Einzelheiten zur Beitragserhebung, zu den Ausnahmen und Zuschüssen hat das Studierendenparlament der FU Berlin durch die „Semesterticket-Satzung nach §18 a Abs. 4 BerlHG“ und die „Sozialfonds-Satzung nach §18 a Abs. 5 BerlHG“ geregelt.
1.3.1 Ich fahre immer Fahrrad/Auto. Ich brauche das Ticket nicht. Kann ich mich befreien lassen?
Nein, das Semesterticket beruht auf einem Solidarmodell (siehe vorhergehende Frage). Das heißt, dass alle Studierenden gemeinsam für den Preis aufkommen, damit die Leistung für alle deutlich billiger wird. Insofern zahlst du für diejenigen Studierenden mit, die regelmäßig den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, erhältst aber dafür als Gegenleistung die Möglichkeit, ihn auch selbst nutzen zu können. Die Wahl eines bevorzugten Verkehrsmittels ist also unabhängig von dem Erwerb des Semestertickets der FU.
1.3.2 Ich wohne in Fußlaufweite zur Universität. Muss ich trotzdem das Ticket bezahlen?
Auch Studierende, die direkt neben oder in Fußlaufweite der Universität wohnen, müssen die Beiträge zum Semesterticket und zum Sozialfonds zahlen (Prinzip Solidarmodell, siehe vorhergehende Fragen). Dieser Umstand stellt auch keinen Härtegrund im Sinne der Sozialfondssatzung dar.
1.3.3 Ist das Semesterticket übertragbar?
Nein. Es ist eine persönliche Zeitkarte, die nur auf deinen Namen ausgestellt wird und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbilddokument als Fahrausweis gilt, also nur in Verbindung mit deinem Pass, Reisepass oder Führerschein.
1.3.4 Ich studiere auch noch an einer anderen Hochschule. Erhalte ich auch ein Semesterticket?
Die Beiträge zum Semesterticket und zum Sozialfonds müssen alle Studierenden bezahlen, die ihre Fachbereichswahloption an der FU Berlin haben und somit hier ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben. In der Regel ist das erste Hauptfach dafür ausschlaggebend. Wer hier keine Wahloption hat, ist insgesamt nicht beitragspflichtig und wird auch nicht zur Zahlung aufgefordert.
Sollte es im Einzelfall bei einer Doppelimmatrikulation (Studierendenstatus an zwei Universitäten, wobei einer nicht in Berlin ist) oder auch bei einer Mehrfachimmatrikulation (Studierendenstatus an zwei Berliner Universitäten) dazu kommen, dass beide Universitäten Semesterticketgebühren für ein Semesterticket des VBB erheben möchten, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen.
1.3.5 Ich wohne im Brandenburger Umland. Da ist das Ticket nicht gültig. Was kann ich tun?
Wenn du außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets (Berlin ABC), aber innerhalb des VBB-Tarifraums (Berlin und Brandenburg) wohnst, hast du die Möglichkeit, ein "Zusatzticket zum Semesterticket" zu erwerben. Weitere Informationen dazu und den für den VBB benötigten Bestellschein findest du auf unserer Homepage unter "Brandenburg-Ticket".
1.3.6 Ich bin als Austauschstudent/in bzw. Stipendiat/in an der FU Berlin (z.B. über das Erasmus-Programm). Erhalte ich auch ein Semesterticket?
Ja. Auch Studierende, die nur befristet an der FU immatrikuliert sind und nicht hier ihren Abschluss machen werden, müssen den Beitrag zum Semesterticket bezahlen und erhalten dafür das Semesterticket nach den vertraglich geregelten Vereinbarungen.
1.3.7 Ich studiere auf Promotion. Muss ich das Ticket bezahlen?
Wenn du an der FU promovierst, kannst du frei wählen, ob du das Semesterticket nutzen möchtest oder nicht. Wenn du das Ticket haben möchtest, bezahlst du einfach die volle Summe, die auf dem Überweisungsträger für die Rückmeldung steht. Solltest du auf das Ticket verzichten wollen, musst du zuerst der Studierendenverwaltung Bescheid geben. Gegebenenfalls musst du dort noch einen Nachweis über deine weiterhin bestehende Promotion einreichen. Nach dieser Absprache überweist du die Rückmeldegebühren ohne die Semesterticketgebühren.
Wenn du dich erst im Laufe des Semesters oder nach vollständig gezahltem Rückmeldebeitrag und Erhalt deiner Unterlagen entschließt, dass du das Ticket nicht benötigst, kannst du jederzeit im Semester einen Antrag auf Befreiung stellen. Dann wird dein Ticket von uns entwertet und du bekommst die Gebühr für das Semesterticket (gegebenenfalls anteilig) zurückerstattet.
2. Wie bekomme ich das Ticket?
2.1 Wie und wann bekomme ich das Ticket?
Seit der Umstellung auf die Campuscard, welche im Laufe des Wintersemesters 2017/18 stattfand, gibt es das klassische Papierticket nicht mehr. Nun gibt es eine Campuscard, welche einmalig ausgestellt wird. Das Ticket wird jedes Semester auf die Rückseite dieser Plastikkarte aufgedruckt. Dafür erhältst du nach Rückmeldung eine E-Mail, die darauf hinweist, dass du nun das neue Ticket über einen Validierungsautomaten aufdrucken lassen kannst. Falls das neue Semester noch nicht angebrochen ist, bleibt das alte Semester auf der Karte, sodass du zwischenzeitlich quasi zwei Tickets auf der Rückseite deiner Karte aufgedruckt hast. Ob du ein Semesterticket hast, kannst du daran erkennen, ob hinter den Semesterdaten ein "ABC" und das VBB-Logo aufgedruckt ist. Lässt du dir die Karte ohne Bild ausstellen, ist der Studierendenausweis und somit auch das Semesterticket nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) gültig. Bei eventuellen Kontrollen durch die Verkehrsbetriebe müssen also immer zwei Dokumente vorgezeigt werden. Hast du ein Foto aufgedruckt, welches den Passbildbestimmungen entspricht, und auf dem du klar zu erkennen bist, sollte die Karte auch einzeln gültig sein.
2.2 Falls ich die CampusCard nicht rechtzeitig erstellen/validieren kann, bekomme ich dann eine Übergangsbescheinigung, die auch als Fahrtberechtigung gilt?
Nein. Ein vorläufiges Semesterticket erhalten nur Neuanfänger_innen, also Personen, die erst recht spät neu immatrikuliert werden können. Für Studierende, die sich rückmelden, gilt das nicht. Dieses vorläufige Ticket ist dann auch als Fahrtberechtigung im Sinne des Semesterticket-Vertrags gültig. Diese Fahrtberechtigung ist allerdings befristet. Das Ende der Gültigkeit ist auf der Bescheinigung vermerkt.
2.3 Wieviel kostet das Ticket?
Der Preis für das Semesterticket wird im Vertrag zwischen den Verkehrsbetrieben und der Studierendenschaft festgelegt.
Der Beitrag für das Semesterticket an der FU im SoSe 2021 und WiSe 2021/22 beträgt 198,80€ (inkl. 5,00 € Sozialfond, also 193,80€ für das reine Ticket).
Der Preis für das Semesterticket ist damit seit Jahren gleich günstig geblieben, obwohl die Verkehrsbetriebe seit dem SoSe 2021 6€ mehr für jede*n Studierende*n erhalten. Der AStA FU hat es geschafft im Verbund mit anderen Studierendenvertretungen aus Berlin und Brandenburg eine Bezuschussung des Tickets durch die Länder Berlin bzw. Brandenburg zu erreichen. Durch diesen Zuschuss werden in Berlin die 6€ Erhöhung ausgeglichen und die Semesterticketpreise bleiben für den*die Einzelne*n stabil.
Die Preise für vergangene Semester (exkl. Sozialfondbeitrag) :
- Wintersemester 2012/13: 172,60 €
- Sommersemester 2013: 176 €
- Wintersemester 2013/14: 176 €
- Sommersemester 2014: 179,40 €
- Wintersemester 2014/15: 179,40 €
- Sommersemester 2015: 184,10 €
- Wintersemester 2015/16: 184,10 €
- Sommersemester 2016: 188,90 €
- Wintersemester 2016/17: 188,90 €
- Sommersemester 2017: 193,80 €
- Wintersemester 2017/18: 193,80 €
- Sommersemester 2018: 193,80 €
- Wintersemester 2018/19: 193,80 €
- Sommersemester 2019: 193,80 €
- Wintersemester 2019/20: 193,80€
- Sommersemester 2021: 193,80€
- Wintersemester 2021/22: 193,80€
- Sommersemester 2022: 193,80€
- Wintersemester 2022/23: 193,80€
- Sommersemester 2023: vrsl. 193,80€
2.4 Wie setzen sich die Rückmeldegebühren an der FU zusammen?
Die aktuelle Zusammensetzung von Immatrikulations-/Rückmeldegebühr, Semesterticket, Sozialbeitrag für das studierendenWERK sowie den Beitrag zur Studierendenschaft findest du hier:
3. Was kann ich tun, wenn ich meinen Studierendenausweis verloren habe?
Das Semesterticketbüro ist nicht für den Neudruck der Studierendenunterlagen zuständig. Zuständig dafür ist die Studierendenverwaltung (ehemals Immatrikulationsbüro) in der Iltisstr. 1 (U-Bhf. Dahlem-Dorf). Bitte setz dich mit einer Sachbearbeiterin bzw. einem Sachbearbeiter von dort in Verbindung. Dort kannst du einen Neudruck deiner Campuscard beantragen, welcher zurzeit 10,23 EUR kostet. Bei Verlust der Campuscard solltest du diese umgehend im ZEDAT-Portal sperren lassen.
3.1. Ich wurde ohne Semesterticket kontrolliert und muss nun eine Strafe zahlen
Wenn du ohne Ticket kontrolliert wurdest, musst du ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" (EBE) zahlen in Höhe von 60€. Du kannst die Kosten für dein EBE auf 7€ senken, in dem du innerhalb einer Woche nachweist, dass du im Besitz eines Semesterticket bist. Dies ist online oder an einem Schalter der BVG möglich. Mehr Infos dazu findest du hier.
4. Ich bin als Austauschstudent/in bzw. Stipendiat/in an der FU Berlin. Erhalte ich auch ein Semesterticket?
Ja. Auch Studierende, die nur befristet an der FU immatrikuliert sind und nicht hier ihren Abschluss machen werden, müssen den Beitrag zum Semesterticket bezahlen und erhalten dafür das Semesterticket nach den vertraglich geregelten Vereinbarungen.
5. Wer ist eigentlich die/der Semesterticketbeauftragte?
Der AStA der FU hat eine_n Semesterticketbeauftragte_n. Diese_r ist vom AStA der FU beauftragt, sich um die Angelegenheiten des Semestertickets im weitesten Sinne zu kümmern. Hierunter fällt nicht die Bearbeitung der Anträge auf Befreiung und Zuschuss vom bzw. zum Semesterticket. Hauptsächlich ist es Aufgabe der Semesterticketbeauftragten zusammen mit SemTix Berlin (Zusammenschluss der Semesterticketbeauftragten aller beteiligten Berliner Hochschulen) die Vertrags- und Preisverhandlungen mit den Verkehrsunternehmen (VBB) zu führen. Des Weiteren ist sie für jedwede Art von Fragen und Beschwerden zuständig, die nicht vom Semesterticketbüro geklärt werden können. Das sind z. B. Fragen zum Vertrag und den Satzungen, Fragen und Beschwerden, die im Falle einer fragwürdigen Behandlung bei Fahrscheinkontrollen o. Ä. auftauchen oder Fragen und Beschwerden über Abstimmungen zum Semesterticket-Vertrag oder die derzeitige Lage zur FU-Politik bezüglich des Semestertickets.
Kontakt zur Semesterticketbeauftragten:
Freie Universität Berlin
Allgemeiner Studierendenausschuss
Otto-von-Simson-Straße 23
14195 Berlin
Oder per Mail: semtix {at} astafu.de