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Wer aufgrund von geringem Einkommen oder anderer sozialer bzw. finanzieller Härtegründe (Alleinerziehend, Behinderung..) Schwierigkeiten hat, den Semesterbeitrag aufzubringen, kann einen Zuschuss aus dem Sozialfonds beantragen. Bei Genehmigung des Antrages wird ein Zuschuss in Höhe des Ticketbeitrags erstattet, das Ticket kannst du weiter nutzen.
In unserem FAQ kannst du nachlesen ob du antragsberechtigt bist, welche Härtegründe geltend gemacht werden können und wie diese nachzuweisen sind.
Achtung: Bei der Rückmeldung zum Semester ist grundsätzlich der volle Beitrag zu bezahlen. Erst nachträglich können Zuschüsse genehmigt werden!
Antrag stellen
Der unterschriebene Antrag kann postalisch oder per Mail eingereicht werden, siehe Kontakt. Im Büro liegen Anträge aus, die während der Sprechzeiten vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden können. Bei der Antragsstellung per Post zählt bzgl. Fristen der Poststempel.
Nachweise können grundsätzlich nachgereicht werden: Wenn wir anfangen die Anträge zu bearbeiten werden wir für jeden Antrag eine Liste von Nachweisen machen und diese per Mail nachfordern.
Antragsfristen und Bearbeitungsstand
SoSe 2023
Anträge für das Sommersemester 2023 können ab dem 01.02.2023 gestellt werden.
Reguläre Anträge für das SoSe2023 können bis zum 31.03.2023 gestellt werden.
Neuimmatrikulierte Studierende können den Antrag bis zum 30.05.2023 stellen.
WiSe 2023/24
Anträge für das Wintersemester 2023/24 können ab der Rückmeldung also ab dem 19.06.2023 gestellt werden.
Reguläre Anträge für das WiSe 2023/24 können bis zum 30.09.2023 gestellt werden.
Neuimmatrikulierte Studierende können den Antrag bis zum 12.11.2023 stellen.